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Sozialministerium schickt Schauspielergesetz in Begutachtung
Neues Schauspielgesetz bringt notwendige Modernisierung
Das gestern vom Sozialministerium in Begutachtung geschickte Schauspielergesetz ist ein wichtiger Schritt zur sozialen Absicherung aller Künstlerinnen und Künstler in Österreich und sorgt für die notwendige Modernisierung veralteter Bestimmungen. So soll es etwa das Kündigungsrecht einer Arbeitnehmerin auf Verlangen ihres Ehemanns nicht mehr geben.****
Bei befristeten Bühnenverträgen musste bisher der Arbeitnehmer einen Antrag auf Verlängerung des befristeten Vertrags stellen, nach der Neuregelung ist der Arbeitgeber verpflichtet zu melden, dass er den Vertrag nicht verlängert. Die Novelle des Schauspielergesetzes sieht außerdem eine Anpassung an das allgemeine Urlaubsrecht vor. Bisher gebührt Urlaub erst nach einem halben Jahr Dauer des Dienstverhältnisses. Nunmehr soll klargestellt werden, dass der Urlaub in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres aliquot und nach sechs Monaten in voller Höhe entsteht. Das In-Kraft-Treten ist mit 1. Jänner 2011 geplant. (Schluss)
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Elisabeth Kern, Pressesprecherin des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2247
www.bmask.gv.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/46/aom
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OTS0146 2010-07-20/13:00





